Regeln

Mit der Anmeldung zum Grächen Berglauf (Zahlung des Nenngeldes) erklären Sie sich automatisch mit unseren Wettbewerbsregeln einverstanden.

  1. WETTBEWERB

  • Teilnahmeberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Die Startnummer ist persönlich und muss ungefaltet und von vorne gut sichtbar getragen werden. Jede Änderung der Startnummer führt zur Disqualifikation.
  • Die Zeitmessung erfolgt über einen Chip. Der Chip wird direkt an der Startnummer oder am Handgelenk befestigt und am Ziel entfernt. Persönliche Chips können nicht verwendet werden.
  • Läufer dürfen nur mit der ihnen vom Organisationskomitee zugewiesenen Startwelle starten.
  • Die Anweisungen der Streckenverantwortlichen sind strikt zu befolgen. Eine private Begleitung der Läufer durch Personen oder Fahrzeuge jeglicher Art, insbesondere Fahrräder, ist nicht gestattet. Es ist verboten, Abkürzungen zu nehmen. Die Teilnahme mit Rollstuhl ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
  • Das Rennen endet um 16.00 Uhr (Grächen Dorfplatz).
  • Die Entscheidung des technischen Leiters des Organisationskomitees ist endgültig, wenn es um Disqualifikationen geht.
  1. REGISTRIERUNG

  • Die Anmeldung kann online erfolgen.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnehmer jederzeit und ohne Rückerstattung des Nenngeldes zu disqualifizieren, wenn sie falsche Angaben über ihre persönlichen Daten machen.
  • Der Veranstalter hat die Teilnehmerzahl auf 200 Läufer begrenzt. Wird diese Grenze vor dem Anmeldeschluss erreicht, können nachträglich eingegangene Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs erfasst.
  1. RÜCKERSTATTUNGEN

  • Wenn jemand, der sich für den Grächen Berglauf angemeldet hat, nicht teilnehmen kann, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
  • Kann das Rennen aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise stattfinden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.
  1. EIGENVERANTWORTUNG/GESUNDHEIT

  • Die Teilnahme am Grächen Berglauf erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Läufer.
  • Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für den Start des Laufs.
  • Es kann lebensbedrohlich sein, den Lauf zu starten, wenn man an oder direkt nach einer Infektionskrankheit (z.B. Grippe) leidet.
  • Es wird empfohlen, dass die Läufer während und nach dem Lauf ausreichend Flüssigkeit trinken.
  • Bei Atembeschwerden, Schwindel, Erschöpfung, starken Schmerzen oder ähnlichem sollten sich die Läufer ausruhen oder abbrechen.
  • Eventmediziner und Sanitäter können die Teilnehmer bei gesundheitlichen Problemen vom Rennen ausschließen.
  1. HAFTUNG

  • Der Veranstalter und alle Partner übernehmen keine Haftung für jegliche Art von teilnehmerbezogenen Risiken, insbesondere gesundheitliche Risiken. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in einem gut trainierten und körperlich fittem Zustand am Start zu sein.
  • Die Teilnehmer sollten eine eigene Unfall-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich zur Aufbewahrung übernommene Gegenstände.
  1. UNFÄLLE

  • Im Falle eines Vorfalls oder einer Schwäche der Teilnehmer oder eines Unfalls ist unverzüglich Hilfe an der nächstgelegenen Kontrollstelle zu holen.
  • Notfallnummer des Rettungsdienstes: 144
  • Der Grächen Berglauf wird von einem Team von Sanitätern abgedeckt, die über ein Funknetz miteinander in Kontakt stehen.
  1. DOPING-TESTS

  • Für diesen Wettbewerb gelten die “Doping-Bestimmungen” des Schweizerischen Olympischen Verbandes. Stichprobenartige Drogentests können durchgeführt werden. Die Athleten akzeptieren die Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und erkennen die ausschliessliche Zuständigkeit des Swiss Olympic Disziplinarkomitees in allen Dopingfragen und die Urteile des CAS (Court of Arbitration for Sports in Lausanne, Schweiz) ohne Rechtsbehelf an.
  • Siehe auch www.dopinginfo.ch.
  1. DATENSCHUTZ

  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten an die im Programmführer und im Internet aufgeführten Sponsoren, an den offiziellen Fotoservice und eventuelle Partnerveranstaltungen für Dienstleistungen weitergegeben werden.
  • Wer der Weitergabe seiner Daten widersprechen möchte, sollte sich per E-Mail an das Büro Grächen Berglauf wenden unter info@graechenberglauf.ch
  • Die Teilnehmer stimmen zu, dass Fotos vom Lauf zur Illustration von Programmführern, Ranglisten, Webseiten, Anzeigen und auch für andere PR-Zwecke des Veranstalters und seiner Partner verwendet werden können.
  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Name, ihr Wohnort und insbesondere ihr Geburtsjahr in offiziellen Startlisten und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Veranstalter oder Partner veröffentlicht werden. Die Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.
  • Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz verweisen wir auf die detaillierten Datenschutzbestimmungen auf unserer Website https://www.graechenberglauf.ch.
  • Siehe auch Datenschutzerklärung
  1. ORGANISATION

  • Der Veranstalter des Grächen Berglaufs ist: KORA Explore GmbH, Gliserallee 1, BRIG-GLIS, VALAIS 3902, Schweiz Schweiz.
  • Der Gerichtsstand ist 3900 Brig, Schweiz.
  • Die Wettbewerbsregeln können vom Veranstalter geändert werden.
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